Deutsche Rennrodelordnung

 

Bob- und Schlittenverband für Deutschland
An der Schießstätte 6, 83471 Berchtesgaden
Tel. 08652/95880, Fax 08652/958822, e-mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Deutsche Rennrodelordnung ( DRO )
für den Bob- und Schlittenverband für Deutschland e.V. (BSD e.V.)

Inhaltsverzeichnis / Paragraphen

§ 1   - Allgemeines
§ 2   - Geltung der Internationalen Bestimmungen
§ 3   - Wettbewerbe / Disziplinen
§ 4   - Jury / Rennleitung
§ 5   - Ausschreibung
§ 6   - Nenngeld / Protestgebühr
§ 7   - Vereinsmitgliedschaft / Teilnahmeberechtigung
§ 8   - Klasseneinteilung
§ 9   - Startreihenfolge / Gesetzte
§ 10 - Starthöhen
§ 11 - Zusatzregelungen
§ 12 - Bahnen / Rennstrecken
§ 13 - Sportgeräte / Bekleidung
§ 14 - Bekämpfung des Dopings
§ 15 - Werberichtlinien
§ 16 - Zuwiderhandlungen
§ 17 - Versicherungspflicht
§ 18 - Änderungen
§ 19 - Inkrafttreten

- Anlagen

Deutsche Rennrodelordnung ( DRO )
für den Bob- und Schlittenverband für Deutschland e.V. (BSD e.V.)

§ 1 - Allgemeines

Die Deutsche Rennrodelordnung (DRO) enthält in Anlehnung an das Internationale Reglement für Rennrodeln der FIL (nachfolgend IRO), ergänzende Regeln zur ordnungsgemäßen Durchführung von nationalen Rennrodelwettbewerben auf Kunsteisrodel- bzw. Kunstrodelbahnen.

Die DRO gilt für alle nationalen Wettbewerbe, die vom Bob- und Schlittenverband für Deutschland e.V. (nachfolgend BSD), von seinen Landesfachverbänden (nachfolgend LFV) oder deren Vereinen durchgeführt werden.

§ 2 - Geltung der FIL Bestimmungen

Die jeweils gültigen Regeln des FIL- Rennrodel- Reglements sind, soweit durch nachstehende Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, entsprechend anzuwenden und durchzusetzen.

§ 3 - Disziplinen / Wettbewerbe

  1. Die Rennrodelwettbewerbe werden in den Disziplinen Einsitzer - weiblich und männlich, Doppelsitzer und in der Mannschaft durchgeführt.
    - Doppelsitzerwettbewerbe werden nur in den Klassen Jugend B und A, in
       den Juniorenklassen und in der Allgemeinen Klasse und in einer
       gemeinsamen Seniorenklasse durchgeführt. Gemischte Doppelsitzer
       sind möglich.
    - Mannschaftswettbewerbe werden nur in den Klassen Jugend B und A
      durchgeführt.
    - Bei Mannschaftswettbewerben sind Landesverbands-, Vereins-
      und gemischte Mannschaften unter den LFV, auch mehrere
      Mannschaften, zugelassen.
      Sonderregelungen können in der Mannschaftsführersitzung getroffen
      werden.
  2.  Der BSD e.V. veranstaltet folgende Wettbewerbe im Rennrodeln:
    - Deutsche Meisterschaften
       jeweils für weiblich, männlich und Doppelsitzer getrennt für die Klassen
       Damen / Herren (Allgemeine Klasse), Senioren D, C, B, A
    - Deutsche Meisterschaften Jugend A und Junioren
       jeweils getrennt für die Klassen Jugend A, Junioren B und Junioren A
       (weiblich, männlich, Doppelsitzer und Mannschaft für Jugend A)
    - Deutsche Meisterschaften Jugend B (weiblich, männlich, Doppelsitzer
      und  Mannschaft)

    - Deutsche Meisterschaften Jugend C (weiblich und männlich)
    - Deutscher Junioren- und Jugend A-Cup
      
    jeweils getrennt für die Klassen Jugend A, Junioren B und Junioren A
      (weiblich, männlich, Doppelsitzer und Mannschaft für Jugend A)
    - Deutscher Jugend B-Cup (weiblich, männlich, Doppelsitzer und
      Mannschaft )
    - BSD- Pokal (Breitensport; Reglement und Altersklassen lt. Anlage)
    - Vereinsmeisterschaften (Allgemeine Klasse, Senioren)
    - Lehrgänge, Selektions- und Qualifikationsrennen
  3. Die dem BSD angeschlossenen LFV und Vereine veranstalten:
    - Landesmeisterschaften
    - Breitensportmeisterschaften
    - Vereinsrennen
    - Pokalwettbewerbe
    - Lehrgänge
    - Sonstige Rennrodelwettbewerbe / Startwettbewerbe 
  4. Die einem LFV angeschlossenen Vereine können vereinsinterne Wettbewerbe, Meisterschaften und Pokalwettbewerbe veranstalten.
  5. Pokalwettbewerbe und Landesmeisterschaften sowie andere Rennrodelwettbewerbe können auch international ausgetragen werden, wenn dafür die Zustimmung des BSD und des zuständigen LFV vorliegt.
  6. Der BSD und seine LFV vergeben die nationalen Rennrodelwettbewerbe auf Antrag zur Durchführung an die Vereine. 
  7. Die Kultusministerien der Länder veranstalten in Zusammenarbeit mit dem BSD, den LFV und den Vereinen Schulsportwettbewerbe im Rennrodelsport. Für diese Wettbewerbe können zusätzliche, eigene Regeln erstellt werden.

§ 4 - Jury / Rennleitung

Bei allen Deutschen Meisterschaften, dem Juniorencup und dem Jugend A-Cup wird der Vorsitzende der Jury vom BSD in Verantwortung des Sportwartes benannt. Die Jurymitglieder werden im Zusammenwirken Juryvorsitzender / Ausrichter und Rennleiter festgelegt. Der Vorsitzende der Jury und der Rennleiter sollten die internationale Kampfrichterlizenz besitzen.

Der Rennleiter übernimmt die Aufgaben des Technischen Delegierten, sofern dieser nicht vom BSD gesondert berufen wurde.
Zu Lehrgängen des BSD mit Selektions- und Qualifikationsrennen wird die Jury und Rennleitung durch den BSD (Cheftrainer bzw. zuständigen Bundestrainer) bestimmt.
Bei allen anderen Wettbewerben ist der LFV, Verein oder Ausrichter zuständig.

§ 5 – Ausschreibung

Die Ausschreibung der Rennrodelwettbewerbe nach § 3 Abs. 2 bis 3 ist vom durchführenden Verein zwei Monate vorher an den BSD und an die LFV zu senden.
Die LFV informieren ihre jeweiligen Rennrodelvereine. Eine Ausschreibung muss dem zuständigen Bundestrainer und dem BSD- Sportwart zugestellt werden. 

§ 6 - Nenngeld / Protestgebühr

Das Nenngeld ist in Euro (€) in der Ausschreibung festzulegen.
Bei BSD- Wettbewerben (§ 3) beträgt das Nenngeld pro Schlitten im Einsitzer und Doppelsitzer 6,00 Euro (€) und im Mannschaftswettbewerb 10,00 Euro (€) pro Team. Die Protestgebühr beträgt für BSD-Wettbewerbe 25,00 Euro (€).

§ 7 - Vereinsmitgliedschaft / Teilnahmeberechtigung

  1. Jeder Athlet muss Mitglied eines Vereins sein, der beim zuständigen LFV gemeldet ist. Der Begriff Verein gilt hier für Vereine, die den Rennrodelsport zum Inhalt haben. 
  2. Jeder Athlet kann in einem Sportjahr (lt. IRO 01.07. - 30.06.) nur für einen Verein starten.Ein Vereinswechsel von aktiven Vereinsmitgliedern ist bis zum 31.08. des Jahres möglich. Dabei ist dem Verein, für den sie im letzten Jahr gestartet sind und den sie verlassen wollen, eine schriftliche Mitteilung (Austrittserklärung) zu machen. Ein außerordentlicher Vereinswechsel nach dem 01.09. kann auf schriftlichen Antrag genehmigt werden. Er ist nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins möglich, ist jederzeit schriftlich nachzuweisen und kann nur einmal in einem Sportjahr erfolgen. 
  3. Startberechtigt zu den Rennrodel- Wettbewerben (§ 3 Abs. 2) sind nur Athleten, die
    - zur Zeit des Wettbewerbes ihren Hauptwohnsitz (gewöhnlicher
      Aufenthalt) in der   Bundesrepublik Deutschland haben und
    - während des Sportjahres für keinen anderen Nationalverband (NF) im
      Rennrodelsport gestartet sind 
  4. Ein Athlet ist nur startberechtigt, wenn die FIL- Rennrodel- Lizenz vollständig ausgefüllt ist.
    Die Lizenz muss dem Rennleiter vor Trainingsbeginn ohne Aufforderung vorgelegt werden.
    Die Startberechtigung für internationale Wettbewerbe wird ausschließlich vom Nationalverband (BSD) erteilt. 
  5. Der Athlet ist nur startberechtigt, wenn der in der Ausschreibung ausgewiesene Nennungstermin eingehalten wird.
    Empfehlung :
    - Letzter Nennungstermin 8 Tage vor dem offiziellen Trainingsbeginn.
    - In Ausnahmefällen kann der Rennleiter die Startgenehmigung später
      erteilen; dabei    liegt es in seinem Ermessen eine doppelte Startgebühr
      zu verlangen, die zugunsten des Ausrichters geht.

§ 8 – Klasseneinteilung

  1. Die Athleten werden entsprechend ihrem Alter in folgende Klassen eingeteilt, wobei sich Mindestalter und Höchstalter auf die Geburtsjahrgänge beziehen

    Klassen                              Mindestalter
    Jahr der Austragung 
    Höchstalter
    Jahr der Austragung 
     1)   Jugend D     - 10 Jahre
     2)   Jugend C  - 11 Jahre  - 12 Jahre
     3)   Jugend B  - 13 Jahre  - 14 Jahre
     4)   Jugend A  - 15 Jahre  - 16 Jahre
     5)   Junioren B     - 17 Jahre  - 18 Jahre
     6)   Junioren A  - 19 Jahre  - 20 Jahre
     7)   Damen/Herren    - 21 Jahre  
     8)   Senioren D  - 32 Jahre  - 42 Jahre
     9)   Senioren C  - 43 Jahre  - 52 Jahre
     10) Senioren B  - 53 Jahre  - 62 Jahre
     11) Senioren D  - 63 Jahre  
    :
    Bei einem zu Beginn der Saison (01.07. - 31.12.) stattfindenden Wettbewerb ist der Athlet bereits dem Jahrgang zuzuteilen, der sich für ihn bei einem Wettbewerb nachdem nächstfolgenden 1. Januar ergibt.
  2. Bei entsprechender Qualifikation kann auf schriftlichen Antrag des Mannschafts- führers vom Rennleiter die Genehmigung zum Start in der nächsthöheren Startklasse erteilt werden. Die Entscheidung fällt in jedem Fall der jeweilige Rennleiter.
    Die Athleten, welche bei den Deutschen Meisterschaften in den Einsitzerklassen Jugend A Medaillenplätze erreicht haben, sind bei den Deutschen Meisterschaften in der Klasse Junioren B automatisch startberechtigt.
    Athleten der Juniorenklassen sind bei entsprechender Qualifikation grundsätzlich in der Klasse Damen / Herren startberechtigt. Athleten der Juniorenklassen können in der Allgemeinen Klasse als Doppelsitzer- Hintermänner eingesetzt werden.
  3. Sollte sich im offiziellen Training bzw. Wettbewerb herausstellen, dass die Qualifikation nicht ausreichend ist, kann der Rennleiter eine weitere Teilnahme untersagen.

§ 9 - Startreihenfolge / Gesetztengruppe

  1. Startreihenfolge
    - Alle Wettbewerbe werden in zwei Rennläufen ausgetragen.
    - In allen Klassen / Disziplinen wird im 1. Rennlauf nach der Auslosung, im
      2.  Rennlauf nach Platzierung (Rang 15 - 1, dann 16 - Letztplatzierter)
      gemäß   1. Rennlauf gestartet.
    - Für die unter § 3 Abs. 1 genannten Wettbewerbe müssen mindestens
      5 Trainingsläufe angeboten werden.
  2. Gesetzte
    Bei den Deutschen Meisterschaften der Damen / Herren gibt es eine Gesetzten-gruppe.Diese Gesetztengruppe besteht aus den jeweiligen aktuellen A- und B-Kadern.
    Bei folgenden Wettbewerben werden die Gesetzten von den LFV bestimmt bzw. benannt:
    - Deutsche Meisterschaften Jugend C, Jugend B, Jugend A, Junioren B, Junioren A
    - Deutscher Jugend B - Cup
    - Deutscher Jugend A - Cup
    - Deutscher Juniorencup
    Bei den Deutschen Meisterschaften Jugend C, Jugend B und beim Jugend B-Cup werden die ungesetzten Plätze in Form eines Qualifikationslaufs ausgefahren.
    Den Gesetzten wird dafür ein zusätzlicher Trainingslauf direkt vor dem Qualifying angeboten.
    - Die Auslosung des Qualifikationslaufs erfolgt nach LFV.
    - Diese können dann ihre Aktiven setzen.
    Gesetztenschlüssel der LFV je Disziplin und Altersklasse :
    - Bayern 2 / Nordrhein-Westfalen 2 / Thüringen 2 / Sachsen 2 / alle anderen LV 1

§ 10 – Starthöhen

Entsprechend der IRO.
Die Starthöhen der Jugend- und Juniorenklassen sind der DRO als Anlage beigefügt und können für die folgende Wettkampfsaison neu festgelegt bzw. geändert werden.
Die Entscheidung obliegt dem zuständigen Bundestrainer und der Jugendwarteberatung.

§ 11 – Zusatzregelungen

Befindet sich eine der BSD- Rennrodelnationalmannschaften in unmittelbarer Vorbereitung auf einen Hauptwettkampf, so können zwischen dem Cheftrainer bzw. zuständigen Bundes-trainer, und der Jury/Rennleitung Sonderregelungen getroffen werden.

§ 12 - Bahnen / Rennstrecken

Entsprechend dem FIL- Reglement (IRO).

§ 13 - Sportgeräte / Bekleidung

Für die Klassen - Jugend B, C- und Jugend D gelten folgende Regelungen:
- Das Gewicht des Sportgerätes für die Athleten der Jugendklassen B, C und D
  darf bei den Einsitzern 14 kg und bei den Doppelsitzern 23 kg
  nicht überschreiten.
- Startet ein/eine Jugend B-Fahrer/in in der Klasse Jugend A, so muss er/sie
  entweder ein  bis 14-kg-Gerät oder ein Gerät der Allgemeinen Klasse gemäß
  IRO verwenden.
- Das Tragen von Handschuhen ist Pflicht.
- Das Benutzen von Krallen/Krallenhandschuhen (Spikes) ist für alle
  Altersklassen erlaubt.
- Es dürfen nur Rennanzüge gemäß der IRO verwendet werden.
- Das Tragen von Schuhen ist Pflicht.
Der zu tragende Schuh muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Schafthöhe über Knöchelhöhe
- maximale Sohlenstärke nicht mehr als 2 cm
- keine Streckvorrichtung
- Rennschuhe laut IRO sind zugelassen.

§ 14 - Bekämpfung des Dopings

Die Bekämpfung des Dopings ist in der Satzung des BSD, im BSD- ADC sowie in der Rechtsordnung des BSD geregelt.

§ 15 - Werberichtlinien

Neben den Werberegeln der FIL gelten die Athletenvereinbarungen des BSD.

§ 16 – Zuwiderhandlungen

Jeder an einem Wettbewerb teilnehmende Athlet und Offizielle hat sich sportlich fair zu benehmen.
Bei Verstößen gegen die entsprechenden Bestimmungen der IRO bzw. gegen die DRO erfolgt die Bestrafung durch den Rennleiter bzw. durch die jeweilige Jury je nach Schwere des Vergehens mit Verwarnung, Geldstrafe oder Disqualifikation.
Bei Lehrgängen des BSD tritt anstelle des Rennleiters die Lehrgangsleitung, diese kann bei Vergehen vor Ort sofortige disziplinarische Maßnahmen aussprechen.
Bei anderweitigen Zuwiderhandlungen kann der Verantwortliche mit disziplinarischen Maßnahmen belegt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem BSD-Präsidium.

§ 17 – Versicherungspflicht

Mit der Meldung für einen Wettbewerb bestätigen die Vereine, dass für jeden Athleten eine Versicherung mit folgenden Mindestsummen besteht:
50.000,00 € Invalidität (empfohlen: € 500.000,-)
5.000,00 € Tod (empfohlen: € 50.000,-)
2.500,00 € Heilkosten (empfohlen: € 25.000,-)
Die Teilnehmer an Veranstaltungen sind verpflichtet, bereits vor dem Start zum Training unaufgefordert die gültige Versicherungsbestätigung (Sportpass/Lizenz) bei der Rennleitung vorzulegen. Der BSD übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Rennteilnehmern und Dritten bei Unfällen und kommt nicht für Sach- und Personenschäden auf.
Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 18 - Änderungen der DRO

Die aktuellen Veränderungen des FIL- Reglements (IRO) werden fortlaufend übernommen. Änderungen und Zusätze zum Inhalt der DRO können jedes Jahr vorgenommen werden. Der Sportausschuss des BSD beschließt auf Anraten diese Veränderungen der DRO.
Vor jeder Saison wird die aktuell gültige DRO mit Beschluss wirksam und allen Anwendern zur Umsetzung in der darauffolgenden Saison angewiesen.

§ 19 - Inkrafttreten

Diese DRO tritt mit Wirkung vom 31.05.2008 in Kraft.


Anlagen:

- Reglement BSD- Pokal (Breitensport)

- Starthöhen

Anlage DRO Stand 31.05.2008


Reglement
BSD- Pokal im Rennrodeln (Breitensport)

  1. Veranstalter ist der BSD e.V., der mit der Ausrichtung und Durchführung die Landesverbände nach Reglement der FIL und DRO beauftragt. 
  2. Der BSD- Pokal im Rennrodeln (Breitensport) besteht aus vier Wettbewerben. Diese werden jeweils bei den Landesmeisterschaften der o.g. LV auf den Kunsteisbahnen (Königssee, Winterberg, Altenberg, Oberhof) ausgetragen.
    Eine Zuordnung zu einem anderen gleichwertigen Wettbewerb des LV ist unter Erfüllung der gleichen Zielstellung möglich. 
  3. Die Wettbewerbe können an einem, maximal an zwei Tagen durchgeführt werden. Es werden 2 Rennläufe in den Einzeldisziplinen absolviert. 
  4. Altersklassen : Mindestalter Höchstalter
    Jahr der Austragung Jahr der Austragung
    1) Junioren - 16 Jahre - 20 Jahre
    2) Damen / Herren - 21 Jahre - 31 Jahre
    3) Senioren D - 32 Jahre - 42 Jahre
    4) Senioren C - 43 Jahre - 52 Jahre
    5) Senioren B - 53 Jahre - 62 Jahre
    6) Senioren A - 63 Jahre
    Bei einem zu Beginn der Saison (01.07. - 31.12.) stattfindenden Wettbewerb ist der Athlet bereits dem Jahrgang zuzuteilen, der sich für ihn bei einem Wettbewerb nach dem nächstfolgenden 1. Januar ergibt. 
  5. Die vier o.g. Wettbewerbe sind für alle dem BSD und deren LV angeschlossenen Vereine offen ausgeschrieben.
    Die Seniorenklassen sind international offen.
    Startberechtigt sind alle Athleten mit gültiger vollständiger Rennrodel-Lizenz (FIL), welche nicht bei Kader- und Ranglistenrennen des BSD und der LV starten.
    Die jährliche Starterlaubnis für Breitensportathleten in der Rennrodel-Lizenz erteilen ausschließlich die dem BSD e.V. angeschlossenen LV. Die LV sind inhaltlich voll verantwortlich für Versicherung, sportärztliche Tauglichkeit, Vereinszugehörigkeit, Verhaltensnormen (z.B. Ehrenkodex) und sportfachliche Qualifikation. 
  6. Starthöhen :
    Die für jede Bahn zutreffende Starthöhe wird mit der jeweiligen Abschreibung in Abstimmung mit dem Breitensportreferenten festgeschrieben.
  7. Startreihenfolge :
    1. Rennlauf nach Auslosung Nr. 1 bis Ende (ohne Gruppeneinteilung)
    2. Rennlauf nach Platzierung vom 1. Rennlauf Ende bis 1 
  8. Aus den vier Einzelergebnissen werden für die o.g. Altersklassen (männlich und weiblich) die jeweiligen Gesamtsieger/Platzierten für den BSD- Pokal im Rennrodeln (Breitensport) ermittelt.
    Die Gesamtwertung bzw. die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der Punkte aus den vier Wettbewerben, dabei ist ein Streichwert zu berücksichtigen.
    Zur Anwendung kommt die aktuelle FIL- Punktetabelle.
    Geehrt wird mit Pokalen oder mit Medaillen in Gold, Silber und Bronze.
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 22. Juli 2008 )